Nutzung der Gemeinderäume mit Corona-Auflagen
Für unsere notwendige Ausschuss-Arbeit sowie kirchlichen Angebote und Gruppen haben die Verwaltungsausschüsse der Kirchengemeinden die großen Säle der Kirchengemeinden nach den Sommerferien geöffnet.
In allen Fällen gelten neben den üblichen Hygieneregeln die GGG-Regel: Nur vollständig geimpfte, negativ getestete oder von Covid-19 genesene Personen können teilnehmen.
Es sind drei Arten von Veranstaltungen zu unterscheiden:
C) Angebote von anderen Trägern / Vermietungen
Bis auf weiteres werden unsere Gemeinderäume auf Empfehlung des Bischöflichen Ordinariats nicht vergeben. Wir behalten die Entwicklungen im Auge und reagieren entsprechend.