Kinder- und Jugendschutz
Die Seelsorgeeinheit „Unterm Bernhardus“ gab sich durch die drei Kirchengemeinderäte ein „Institutionelles Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche“.
Es basiert auf den neuesten gesetzlichen Grundlagen (Bund, Land, Diözese), den Absprachen zwischen den Mitgliedern im Kreisjugendring und der vertraglichen Vereinbarung mit dem Landratsamt.
Grundsatz des Schutzkonzepts ist: In der Kinder- und Jugendarbeit dürfen keine Personen tätig sein, die bereits wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden.
Wie kann das gelingen?
Die Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit „Unterm Bernhardus“ nehmen den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen sehr ernst:
Wir als Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit sind stolz auf unsere vielfältige und qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit und freuen uns, dass viele in diesen Bereichen haupt- wie ehrenamtlich mitwirken.