Kooperationsvereinbarung
Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Cyriakus Bettringen, der Katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus Bargau, der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael Weiler mit Marä Namen Degenfeld für die Seelsorgeeinheit „Unterm Bernhardus“ (Dekanat Ostalb)
Präambel
Durch den gemeinsamen Glauben an Jesus Christus sind wir, die einzelnen Kirchengemeinden, miteinander verbunden. In Seinem Geist sind wir alle berufen, das für unsere Zeit Notwendige zu wirken, zusammenzuführen und nicht zu trennen.
Der Pastoralen Entwicklungsweg „unterwegs … Kirche 2025“ in den Jahren 2016 bis 2019 hat uns ermutigt, gerade in Zeiten knapper werdende Ressourcen die uns als Kirche am Ort gestellten Aufgaben noch stärker gemeinsam anzugehen und so noch besser Zeugnis von der Hoffnung zu geben, die uns trägt. Die Ergebnisse und Weichenstellungen dieses Weges sind für uns bindend.
1. Die Katholischen Kirchengemeinden Bettringen, Bargau, Weiler mit Degenfeld bilden zur Wahrnehmung der gemeinsamen pastoralen Aufgaben die Seelsorgeeinheit „Unterm Bernhardus“. Sie ist keine Rechtsperson.
2. Der Sitz des Leitenden Pfarrers der Seelsorgeeinheit ist Bettringen.
3. Jede Kirchengemeinde bleibt eigenständig und bewahrt ihre je eigene Identität, ist aber zugleich berufen, im Geist der Einheit die anderen Kirchengemeinden zu unterstützen und zu fördern.
4. Jede Kirchengemeinde bildet pastorale Schwerpunkte innerhalb des Leitbildes der Seelsorgeeinheit; trotz Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sollen Kooperationen und Ergänzungen angestrebt werden.
5. Die oben genannten Gemeinden vereinbaren auf dieser Grundlage folgende, gemeinsame Aufgaben:
Der Gemeinsame Ausschuss
6. Zur Durchführung der gemeinsamen Aufgaben wird ein Gemeinsamer Ausschuss (GemA) gebildet. Dieser fasst die zur Durchführung der gemeinsamen Aufgaben notwendigen Beschlüsse und sorgt für deren Umsetzung. Deshalb sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses bindend für alle Kirchengemeinden.
7. Die Kirchengemeinderäte können dem Gemeinsamen Ausschuss Aufgaben ganz oder teilweise übertragen.
8. Der Gemeinsame Ausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.
9. Der Gemeinsame Ausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
1. mit beschließender Stimme:
2. mit beratender Stimme die Mitglieder des Pastoralteams
Der Gemeinsame Ausschuss wählt aus Mitgliedern (9b und 9c) den Gewählten Vorsitzenden der Seelsorgeeinheit sowie dessen Stellvertreter.
10. Zu einzelnen Sitzungen bzw. Themen können weitere Verantwortliche aus den Gemeinden der Seelsorgeeinheit zur beratenden Teilnahme hinzugezogen werden.
11. Die Sitzungen des Gemeinsamen Ausschuss sind nichtöffentlich. Die Arbeitsweise regelt die KGO.
12. Der Gemeinsame Ausschuss kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Sachausschüsse auf der Ebene der Seelsorgeeinheit bilden. Besetzung, Aufgaben, Kompetenzen und Delegationen sind schriftlich festzuhalten.
13. Fallen zur Erfüllung der Aufgaben der Seelsorgeeinheit Kosten an, werden sie gedeckt durch eine Umlage entsprechend der Zahl der Gemeindemitglieder. Über den Haushalt der Seelsorgeeinheit entscheidet der Gemeinsame Ausschuss.
Schlussvereinbarung
Diese Kooperationsvereinbarung ersetzt die bisherige Kooperationsvereinbarung, die am 11. September 2000 in Kraft trat. Sie wird Ende 2024 überprüft. Dem im Frühjahr 2025 zu wählenden neuen KGR wird die jetzt geltende Vereinbarung mit Anmerkungen und Vorschlägen zur Fortschreibung übergeben. Sie tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Dekans und des Bischöflichen Ordinariats in Kraft.