Ansprechpersonen
Die Seelsorgeeinheit hat zwei Ansprechpersonen bestimmt, die in Verdachtsfällen oder bei Fragen diskret und vertraulich Gehör schenken und Sorge tragen, dass nichts übergangen wird. Sie übernehmen gemäß unseren verbindlichen Handlungsmaßnahmen die Verantwortung für den Weitergang des Prozesses (s. Schutzkonzept, S. 3)