Verhaltenskodex

Jeder unserer haupt-/neben-/ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Jugendarbeit gemäß unseres Schutzkonzepts tätig sind, unterschreiben den Verhaltenskodex unserer Seelsorgeeinheit. Sie stehen mit ihrer ganzen Person für diese Werte ein und setzen diese um.

 

 

Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.

 

1.Ich unterstütze die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten.

2.Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde.

3.Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen und meine eigenen Grenzen. Ich beachte dies auch im Umgang mit den Medien, insbesondere bei Nutzung von Handy und Internet.

4.Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen einzuleiten. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat aktiv Stellung. Verhalten sich die im kinder- und jugendnahen Bereich tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ein. Ebenso greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten andere in dieser Art attackieren. Ich höre zu, wenn sie mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass seelische, körperliche und sexualisierte Gewalt nicht nur von männlichen, sondern auch von weiblichen Tätern verübt wird und dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen häufig zu Opfern werden. Auch Gleichgeschlechtlichkeit schließt dies nicht aus.

5.Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden (Erst-) Ansprechpartner für meinen Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und werde sie in Anspruch nehmen.

6.Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und handle nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.

7.Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen gegebenenfalls disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen hat.

Sollte ein Ermittlungsverfahren bezüglich Straftaten nach §72a BKiSchG (vgl. Liste in Anhang 1 im Institutionellen Schutzkonzept der SE) gegen mich eingeleitet werden, werde ich umgehend mit den Ansprechpersonen der Seelsorgeeinheit Kontakt aufnehmen.

  1. Ich wurde darauf hingewiesen, mich in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu schulen und weiterzubilden.

Legende
 

SE  = Seelsorgeeinheit

BA  = Bargau

BE  = Bettringen

DE  = Degenfeld

WE = Weiler 

OB  = Pfarrkirche, Oberbettringen

AP = Altes Pfarrhaus, Oberbettringen 

UB  = Ottilienkirche, Unterbettringen

LH  = Auferstehung-Christi-Kirche, Lindenfeld-Hagenäcker

Li  = Haus Lindenhof

BER = Begegnungsstätte Riedäcker, Oberbettringen

Hier finden Sie uns

Seelsorgeeinheit Unterm Bernhardus
Kirchgasse 10
73529 Schwäbisch Gmünd

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